Fachschule für Sozialpädagogik

An der Fachschule Sozialpädagogik wird der Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher erworben. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden.

In den Bildungsgängen der Fachschule findet der Unterricht an zwei Wochentagen und mehreren Blockwochen statt. Das Praktikum wird integriert mit einer halben Stelle in einer einschlägigen Praxiseinrichtung absolviert.

Abschluss

Staatlich anerkannte Erzieherin/
Staatlich anerkannter Erzieher

Wir bilden keine Waldorf-Erzieher*innen aus. Jedoch kann im Rahmen der staatlich anerkannten Ausbildung der Blick auf Kinder und Jugendliche um Aspekte aus der Anthroposophie erweitert werden.


Seit dem Schuljahr 2020/21 wird in die Abschlusszeugnisse der Fachschulbildungsgänge die ergänzende Berufsbezeichnung Bachelor Professional im Sozialwesen aufgenommen.
Mit diesem Berufsabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.

Im Handbuch für Erzieher*innen findest Du genauere Informationen zum Berufsbild des Erziehers/der Erzieherin und zu den Unterrichtsinhalten und -methoden am Ita Wegman Berufskolleg. Auch die Aufnahmevoraussetzungen und die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zu den Ausbildungskosten kannst Du dem Handbuch (rechte Seite) entnehmen.

Informationen zur Praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen (PIA)

Am Ita Wegman Berufskolleg kann die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher praxisintegriert (berufsbegleitend - PIA) durchgeführt werden. Praxisintegriert heißt, dass die fachpraktischen Anteile der Ausbildung nicht wie in der Vollzeitform in Form von Praktika (Kurzzeitpraktika und Berufspraktikum) stattfinden, sondern in die Gesamtstruktur der Ausbildung integriert sind.
Diese Form der Ausbildung setzt ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Umfang von mindestens 17,5 Stunden (in der Regel 19,5 Stunden) voraus. Im Übrigen gelten die gleichen rechtlichen Vorschriften (Prüfungsordnung) wie in der vollzeitschulischen Ausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Ausbildung schließt ab mit der theoretischen und fachpraktischen Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Das Ita Wegman Berufskolleg bietet ausschließlich die praxisintegrierte Ausbildungsform (PIA) an.

Der praktische Anteil der Ausbildung kann bei uns in allen fünf Arbeitsfeldern absolviert werden. Diese sind:

  • Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von 0 bis 6 Jahren in Tageseinrichtung
  • Bildung, Erziehung und Betreuung in der Arbeit mit Grundschulkindern im Offenen Ganztag
  • Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung)
  • Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
  • Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit besonderem Förderbedarf in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Weitere Informationen zur praxisintegrierten Ausbildung findet ihr hier
Leistungsnachweise in der praxisintegrierten Ausbildung für das 1. und 2. Ausbildungsjahr

Am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres erstellt die jeweilige Praxislehrkraft eine Note für das Fach „Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“.

Die Praxisnote besteht aus der Bewertung folgender Arbeiten:

Im ersten Jahr der Ausbildung

  • Wahrnehmung und Beschreibung einer Person unter dem Aspekt der Entwicklung in schriftlicher Form
  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch einer Arbeitsprobe
  • Zum Schuljahresende eine schriftliche Reflexion der bisherigen Praxiszeit

Im zweiten Jahr der Ausbildung

  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch eines fachlichen Projektgesprächs
  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch zweier Arbeitsproben (hiervon steht eine dieser Arbeitsproben im Zusammenhang mit dem Fach „Projektarbeit“)
  • Zum Schuljahresende eine schriftliche Reflexion der bisherigen Praxiszeit

In die Praxisnote fließen außerdem ein

  • der Verlauf der Praxiszeit, insbesondere die Entwicklung der Studierenden in der Praxis, so wie diese der Praxislehrkraft in den begleitenden Besuchen und in den Praxis-Gesprächen deutlich wird
  • das Gutachten der Einrichtung/Praxisanleitung über den Praxisanteil der Ausbildung
Leistungsnachweise in der praxisintegrierten Ausbildung für 3. Ausbildungsjahr

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erstellt die jeweilige Praxislehrkraft eine Note für das Fach „Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“.

Die Praxisnote besteht aus der Bewertung folgender Arbeiten:

  • ein Projekt, das folgende Aspekte umfasst:
    • ein fachliches Projektgespräch
    • eine theoretisch vertiefte Planung
    • eine schriftliche Dokumentation
    • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch zweier Arbeitsproben

In die Praxisnote fließen außerdem ein:

  • der Verlauf der Praxiszeit, insbesondere die Entwicklung der Studierenden in der Praxis, so wie diese der Praxislehrkraft in den begleitenden Besuchen und in den Praxis-Gesprächen deutlich wird
  • das Gutachten der Einrichtung/Praxisanleitung über den Praxisanteil der Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen

für die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik

  • - Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialassistent*n bzw. Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in Schwerpunkt Heilerziehung bzw. Heilerziehungshelfer*in, Kinderpfleger*in) oder

    - Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und eine abgeschlossene nicht-einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige zusammenhängende Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Eingliederungs- bzw. Behindertenhilfe oder

    - Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit oder

    - Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und Abschluss eines einschlägigen Bildungsgangs (z.B. zweijährige Berufsfachschule oder Fachoberschule Gesundheit und Soziales) oder

    - Allgemeine Hochschulreife oder vollständig abgeschlossene Fachhochschulreife und eine einschlägige, zusammenhängende Tätigkeit von mindestens sechs Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe