Fachschule Heilerziehungspflege

An der Fachschule Heilerziehungspflege wird der Abschluss zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger erworben. Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden.

 

Abschluss

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Seit dem Schuljahr 2020/21 wird in die Abschlusszeugnisse der Fachschulbildungsgänge die ergänzende Berufsbezeichnung Bachelor Professional im Sozialwesen aufgenommen.
Mit diesem Berufsabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.

Im Handbuch für Heilerziehungspfleger*innen findest Du genauere Informationen zum Berufsbild des Heilerziehungspflegers/der Heilerziehungspflegerin und zu den Unterrichtsinhalten und -methoden am Ita Wegman Berufskolleg. Auch die Aufnahmevoraussetzungen und die notwendigen Bewerbungsunterlagen sowie Informationen zu den Ausbildungskosten kannst Du dem Handbuch (siehe rechts) entnehmen.

 

 

Informationen zur Praxisintegrierten Ausbildung für Heilerziehungspfleger*innen (HEP)

Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger kann am Ita Wegman Berufskolleg praxisintegriert (berufsbegleitend) durchgeführt werden. Praxisintegriert bedeutet, dass die fachpraktischen Anteile der Ausbildung nicht wie in der Vollzeitform in Form von Praktika (Kurzzeitpraktika und Berufspraktikum) stattfinden, sondern in die Gesamtstruktur der Ausbildung integriert sind.

Diese Form der Ausbildung setzt ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe im Umfang von mindestens 17,5 Stunden voraus. Im übrigen gelten die gleichen rechtlichen Vorschriften (Prüfungsordnung) wie in der vollzeitschulischen Ausbildung.

Die Ausbildung schließt mit der theoretischen und fachpraktischen Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab.

 
Zugangsvoraussetzungen

- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialassistent*n bzw. Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in Schwerpunkt Heilerziehung bzw. Heilerziehungshelfer*in, Kinderpfleger*in) oder

- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und eine abgeschlossene nicht-einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige zusammenhängende Tätigkeit von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Eingliederungs- bzw. Behindertenhilfe oder

- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit oder

- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife/mittlerer Schulabschluss) und Abschluss eines einschlägigen Bildungsgangs (z.B. zweijährige Berufsfachschule oder Fachoberschule Gesundheit und Soziales) oder

- Allgemeine Hochschulreife oder vollständig abgeschlossene Fachhochschulreife und eine einschlägige, zusammenhängende Tätigkeit von mindestens sechs Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Eingliederungs- bzw. Behindertenhilfe

Leistungsnachweise in der praxisintegrierten Ausbildung für das 1. und 2. Ausbildungsjahr

Am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres erstellt die jeweilige Praxislehrkraft eine Note für das Fach „Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe“.

Die Praxisnote besteht aus der Bewertung folgender Arbeiten:

Im ersten Jahr der Ausbildung

  • Wahrnehmung und Beschreibung einer Person unter dem Aspekt der Entwicklung in schriftlicher Form
  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch einer Arbeitsprobe
  • Zum Schuljahresende eine schriftliche Reflexion der bisherigen Praxiszeit

Im zweiten Jahr der Ausbildung

  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch eines fachlichen Projektgesprächs
  • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch zweier Arbeitsproben (hiervon muss eine dieser Arbeitsproben im Zusammenhang mit dem Fach „Projektarbeit“ stehen)
  • Zum Schuljahresende eine schriftliche Reflexion der bisherigen Praxiszeit

In die Praxisnote fließen außerdem ein

  • der Verlauf der Praxiszeit, insbesondere die Entwicklung der Studierenden in der Praxis, so wie diese der Praxislehrkraft in den begleitenden Besuchen und in den Praxis-Gesprächen deutlich wird
  • das Gutachten der Einrichtung/Praxisanleitung über den Praxisanteil der Ausbildung
Leistungsnachweise in der praxisintegrierten Ausbildung für 3. Ausbildungsjahr

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres erstellt die jeweilige Praxislehrkraft eine Note für das Fach „Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe“.

Die Praxisnote besteht aus der Bewertung folgender Arbeiten:

  • ein Projekt, das folgende Aspekte umfasst:
    • ein fachliches Projektgespräch
    • eine theoretisch vertiefte Planung
    • eine schriftliche Dokumentation
    • Schriftliche Planung, praktische Durchführung und Reflexionsgespräch zweier Arbeitsproben

In die Praxisnote fließen außerdem ein:

  • der Verlauf der Praxiszeit, insbesondere die Entwicklung der Studierenden in der Praxis, so wie diese der Praxislehrkraft in den begleitenden Besuchen und in den Praxis-Gesprächen deutlich wird
  • das Gutachten der Einrichtung/Praxisanleitung über den Praxisanteil der Ausbildung
Rahmenausbildungsplan

Der Beirat Heilerziehungspflege des Ita Wegman Berufskollegs hat den folgenden Rahmenausbildungsplan entwickelt mit dem Ziel, theoretische und praktische Ausbildungsanteile miteinander zu verknüpfen und so die Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger*in (HEP) sowohl an der Fachschule als auch in der Praxis noch effektiver zu gestalten.

Der Beirat hat den durch die Lernsituationen vorgegebenen Inhalten der Fachschule entsprechende Inhalte aus der Praxis gegenübergestellt.

Der Lehrplan des Landes NRW für die Fachschulen für Heilerziehungspflege sieht vor, dass für jede/n Studierende/n ein Ausbildungsplan für die Ausbildung in der Praxiseinrichtung erstellt wird. Das Erstellen dieser Ausbildungspläne ist Aufgabe der Praxiseinrichtung.