für die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik
- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialassistent*n bzw. Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in Schwerpunkt Heilerziehung bzw. Heilerziehungshelfer*in, Kinderpfleger*in)
oder
oder
oder
- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit
oder
oder
oder
- Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) und Abschluss eines einschlägigen Bildungsgangs (z.B. zweijährige Berufsfachschule oder Fachoberschule Gesundheit und Soziales)
oder
oder
oder
Allgemeine Hochschulreife oder vollständig abgeschlossene Fachhochschulreife und eine einschlägige, zusammenhängende Tätigkeit von mindestens sechs Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder mindestens 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe